Deutschland

Neue Sozialkassenbeiträge ab 2014

Sozialkassenbeitrag gewinnt letztens eine neue Höhe. Da zwischen den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die Vereinbarungen geführt wurden, hat  sich den Sozialkassenbeitrag im Kalenderjahr 2014 in den alten Bundesländern um 0,6% erhöht (auf 20,4%) und  in den neuen Bundesländern um 0,6% erhöht (auf 17,2%) . Auch für Berlin gelten neue Beiträge.

Die Erhöhung ist notwendig, weil der bisherige Beitragssatz noch nicht die Leistungen aus den, seit 01.01.2103 geltenden Mindesturlaubsvergütungsansprüchen beinhaltet hat.

Ab dem 01.01.2014 gilt folgende Aufteilung:

  • Urlaub 15,30%
  • Berufsbildung 1,90%
  • Zusatzversorgung 3,2%
  • Gesamtbeitrag (nicht gültig für das Land Berlin und die neuen Bundesländer) 20,4%

Wichtig ist, dass Urlaubsbeitrag gilt genauso für inländische und ausländische Arbeitgeber. Sozialkassenbeitrag hat sich in Bereich von Urlaub um 1% erhöht. Der Urlaubsbeitrag steigt auf 15,3%. Die Erhöhung ist erforderlich, da der bisherige Beitragssatz noch nicht die Leistungen aus der neuen Mindesturlaubsvergütung für Krankheitszeiten bzw. KUG-Ausfallstunden enthielt.

Die Winterbeschäftigungs-Umlage beträgt auch im Jahr 2014 zwei Prozent des umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelts der gewerblichen Arbeitnehmer. Getragen wird die Winterbeschäftigungs-Umlage anteilig durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,2 Prozent und durch dei Arbeitnehmer in Höhe von 0,8%.

 

 

Die legale Arbeit mit ausländischem Bauunternehmer

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