Lange war es in Deutschland um den Mindestlohn gestritten worden. Immer neue Interessenskonflikte mussten ausgeräumt werden. Der Bundestag hat den gesetzlichen Mindestlohn verabschiedet und gab dafür grünes Licht. Mit der Regelung steigt zum 1. Januar 2015 der Lohn auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde (in Polen zum Vergleich 2,32 Euro). In einigen Fällen gibt es Übergangsregelungen bis 2017.So können Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze für zwei weitere Jahre nach unten abweichen. Spätestens Ende 2016 ist damit dann aber Schluss – dann gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro.Von 2016 an soll die Höhe der flächendeckenden Lohnuntergrenze alle zwei Jahre festgelegt werden. Das ist ein ein historischer Tag für Deutschland und wird als großer Fortschritt bewertet. Tarifverträge, faire Löhne, Mitbestimmung und Gewerkschaften waren zu lange bekämpft und das ist ein Wendepunkt. Bislang gab es verbindliche Mindestlöhne nur für einzelne Branchen. Viele EU-Staaten haben bereits gesetzliche Mindestlöhne eingeführt. Deutschland istder 22. Staat in der EU mit gesetzlichem Mindestlohn.
Am 1. August 2014 lagen die Mindestöhne zwischen 7,50 und 13,95 Euro pro Stunde.
Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk lag bei 11,55 Euro pro Stunde. Im Bauhauptgewerbe wurde zusätzlich noch zwischen Ungelernten und Facharbeitern unterschieden: Ungelernte Arbeitnehmer erhielten im gesamten Bundesgebiet 9,90 Euro pro Stunde. Gelernte Arbeiter und Gesellen in den alten Bundesländern 12,50 Euro, in den neuen Ländern 10,50 Euro und in Berlin 12,30 Euro.
Bei den Mindestlöhen sind zunächst Abweichungen zulässig für maximal zwei Jahre.
Ab dem 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau ohne Einschränkungen.Das Mindestlohngesetz soll im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeitet werden.
Warum ist gesetzlicher Mindestlohn so wichtig?
Arbeit muss zum Einen die Existenz sichern. Auf der anderen Seite müssen Lohn und Produktivität in einem ausgeglichenem Verhältnis stehen. Dieser Ausgleich wird von den Sozialpartnern mittels Tarifverträge herbeigeführt. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmer erreicht werden.
Der für Januar 2015 geplante flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat schon vor seiner Einführung Wirkungen erzeugt. So seien bereits letztes Jahr die allgemein verbindlichen Mindestlöhne teils deutlich zwischen 2 und 14 Prozent angehoben worden. In 11 von 14 Branchen mit Mindestlöhnen lägen die untersten Gehaltsstufen bereits über dem Betrag von 8,50 Euro. Zudem seien auch in einigen Wirtschaftsbereichen Stufenpläne vereinbart worden, um das gesetzlich geforderte Niveau in ganz Deutschland zu erreichen.
Nach dem Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll der gesetzliche Mindestlohn bereits erstmals Anfang 2017 angehoben werden. Das ist ein Jahr früher als vorgesehen. Danach soll er regelmäßig alle zwei Jahre entsprechend erhöht werden.