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	<title>Die legale Arbeit mit ausländischem Bauunternehmer</title>
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		<title>Bremst die Krise in der Europäischen Union und der Ukraine­Konflikt im kommenden Jahr die deutsche Wirtschaft?</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Feb 2015 15:52:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Das zu Ende gehende Jahr war geprägt von Krisen, Kriegen und Konflikten. Das hat auch die deutsche Wirtschaft zu spüren bekommen. Vor allem der Ukraine­Konflikt und die daraus folgenden Sanktionen gegen Russland machen vielen Branchen in Deutschland Sorgen. Hinzu kommt angesichts von Reformstau in Italien und Frankreich und anstehenden Neuwahlen in Griechenland die Furcht vor &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/bremst-die-krise-in-der-europaischen-union-und-der-ukraine%c2%adkonflikt-im-kommenden-jahr-die-deutsche-wirtschaft/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das zu Ende gehende Jahr war geprägt von Krisen, Kriegen und Konflikten. Das hat auch die deutsche Wirtschaft zu spüren bekommen. Vor allem der Ukraine­Konflikt und die daraus folgenden Sanktionen gegen Russland machen vielen Branchen in Deutschland Sorgen. Hinzu kommt angesichts von Reformstau in Italien und Frankreich und anstehenden Neuwahlen in Griechenland die Furcht vor einem Wiederaufflammen der Eurokrise.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor allem Firmen, die stark vom Export abhängig sind, blicken skeptisch auf das neue Jahr. Die niedrigen Rohstoffpreise und der schwache Euro dürften zwar für Rückenwind sorgen, Gleichzeitig schaut Deutschland mit Sorge in die weitere Zukunft. Insgesamt ist Deutschlands Industrie trotz Konjunkturflaute gut durch das Jahr 2014 gekommen. Insgesamt erwarten die großen Industriebranchen aber Wachstum, wie Umfragen bei den großen Verbänden zeigen. Es wird mit steigenden Umsätzen gerechnet. Allerdings dürfe die Dynamik etwas nachlassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Rekord bei Beschäftigung erwartet wird erwartet im Jahr 2015</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Wirtschaft erhält starke Impulse vom Konsum, der im nächsten Jahr um 1,7 Prozent steigen dürfte, ihr Optimismus wird von den Forschern begründet. Im laufenden Jahr wird der private Verbrauch nur um 1,1 Prozent anziehen. Ölpreise und der Kursverfall des Euro haben mitgeholfen, die Passivität nach dem Ausbruch der Ukraine­Krise zu überwinden. Die Unternehmen schauen nun wieder etwas mehr optimistisch in die Zukunft. Die Arbeitslosenquote dürfte demnach 2015 leicht auf 6,6 Prozent sinken. Im Jahresmittel würden dann weniger als 2,9 Millionen Menschen arbeitslos sein. Die Preise werden um 0,8 Prozent steigen, etwas weniger als noch 2014 und weit weniger als die knapp zwei Prozent.</p>
<p style="text-align: justify;">
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		<title>Baukonjunktur in Deutschland 2014</title>
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		<pubDate>Sat, 29 Nov 2014 15:43:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Es wird mit einem Umsatz von über 3 % im Jahr 2014 gerechnet und und dazu haben sowohl Wohnungsbau als auch Wirtschaftsbau beigetragen. Dementsprechend steigt also Zahl der Beschäftigten. Die deutsche Bauwirtschaft befindet sich in einer guten Kondition. Das signalisieren die Daten zum Geschäftsklima, dank Planungsaufträge für den Bau von Wohn­gebäuden. Darüber hinaus sind die &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/baukonjunktur-in-deutschland-2014/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr" style="text-align: justify;"><strong>Es wird mit einem Umsatz von über 3 % im Jahr 2014 gerechnet und und dazu haben sowohl Wohnungsbau als auch Wirtschaftsbau beigetragen. Dementsprechend steigt also Zahl der Beschäftigten.</strong></p>
<p dir="ltr" style="text-align: justify;">Die deutsche Bauwirtschaft befindet sich in einer guten Kondition. Das signalisieren die Daten zum Geschäftsklima, dank Planungsaufträge für den Bau von Wohn­gebäuden. Darüber hinaus sind die Bedingungen im Wohnungsbau nach wie vor günstig. Das gilt zum einen für die Zahl der Erwerbstätigen, die 2013 bei knapp 42 Mio. Menschen liegt, und zum anderen für die günstigen Konditionen für Immobilienkredite. Das Wachstum lag in 2013 bei nur 0,4 %; daher waren keine Investitionsimpulse für den Wirtschaftsbau zu erwarten. Für 2014 werden jedoch insbesondere für den Wirtschaftshochbau deutliche Impulse erwartet. Eine gestiegene Investitionsbereitschaft der Unternehmen ist präsent.</p>
<p dir="ltr" style="text-align: justify;">Der öffentliche Bau hat im dritten Quartal 2013 um 9,6 % gegenüber 6,3 % in aller Bausparten zugelegt.  Für die weitere Entwicklung im öffentlichen Bau ist vor allem die Haushaltsituation der Gebietskörperschaften maßgeblich. Was kommunales Bauen angeht, so scheint sich hier die Situation zu verbessern. Gleichzeitig plant die Koalition die Investitionen in die Infrastruktur jährlich um gut eine Milliarde Euro zu erhöhen.</p>
<p dir="ltr" style="text-align: justify;">Der Umsatz im Bauhauptgewerbe hat im Jahr 2013 mit 95,3 Mrd. Euro um 2,5 % höher gelegen als in 2012. In 2014 kann mit einem Umsatzwachstum von 3,5 % auf 98,6 Mrd. Euro gerechnet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">
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		<title>Endlich mal Änderungen beim Mindestlohn in Deutschland vereinbart</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Sep 2014 11:51:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Lange war es in Deutschland  um den Mindestlohn gestritten worden. Immer neue Interessenskonflikte mussten ausgeräumt werden. Der Bundestag hat den gesetzlichen Mindestlohn verabschiedet und gab dafür grünes Licht. Mit der Regelung steigt zum 1. Januar 2015 der Lohn auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde (in Polen zum Vergleich  2,32 Euro). In einigen Fällen gibt es &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/endlich-mal-anderungen-beim-mindestlohn-in-deutschland-vereinbart/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Lange war es in Deutschland  um den Mindestlohn gestritten worden. Immer neue Interessenskonflikte mussten ausgeräumt werden. Der Bundestag hat den gesetzlichen Mindestlohn verabschiedet und gab dafür grünes Licht. Mit der Regelung steigt zum 1. Januar 2015 der Lohn auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde (in Polen zum Vergleich  2,32 Euro). In einigen Fällen gibt es Übergangsregelungen bis 2017.So können Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze für zwei weitere Jahre nach unten abweichen. Spätestens Ende 2016 ist damit dann aber  Schluss &#8211; dann gilt bundesweit der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro.Von 2016 an soll die Höhe der flächendeckenden Lohnuntergrenze alle zwei Jahre festgelegt werden. Das ist ein ein  historischer Tag für Deutschland und wird als großer Fortschritt bewertet.  Tarifverträge, faire Löhne, Mitbestimmung und Gewerkschaften waren zu lange bekämpft  und das ist ein Wendepunkt. Bis­lang gab es verbind­liche Mindest­löhne nur für einzelne Branchen. Viele EU-Staaten haben bereits gesetz­liche Mindest­löhne ein­ge­führt. Deutsch­land istder 22. Staat in der EU mit gesetz­lichem Mindest­lohn.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 1. August 2014 lagen die Mindestöhne zwischen 7,50 und 13,95 Euro pro Stunde.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk lag bei 11,55 Euro pro Stunde. Im Bauhauptgewerbe wurde zusätzlich noch zwischen Ungelernten und Facharbeitern unterschieden: Ungelernte Arbeitnehmer erhielten im gesamten Bundesgebiet 9,90 Euro pro Stunde. Gelernte Arbeiter und Gesellen in den alten Bundesländern 12,50 Euro, in den neuen Ländern 10,50 Euro und in Berlin 12,30 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei den Mindestlöhen sind zunächst Abweichungen zulässig für maximal zwei Jahre.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau ohne Einschränkungen.Das Mindestlohngesetz soll im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeitet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Warum ist gesetzlicher Mindestlohn so wichtig?</p>
<p style="text-align: justify;">Arbeit muss zum Einen die Existenz sichern. Auf der anderen Seite müssen Lohn und Produktivität in einem ausgeglichenem Verhältnis stehen. Dieser Ausgleich wird von den Sozialpartnern mittels Tarifverträge herbeigeführt. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmer erreicht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der für Januar 2015 geplante flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat schon vor seiner Einführung Wirkungen erzeugt. So seien bereits letztes Jahr die allgemein verbindlichen Mindestlöhne teils deutlich zwischen 2 und 14 Prozent angehoben worden. In 11 von 14 Branchen mit Mindestlöhnen lägen die untersten Gehaltsstufen bereits über dem Betrag von 8,50 Euro. Zudem seien auch in einigen Wirtschaftsbereichen Stufenpläne vereinbart worden, um das gesetzlich geforderte Niveau in ganz Deutschland zu erreichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll der gesetzliche Mindestlohn bereits erstmals Anfang 2017 angehoben werden. Das ist ein Jahr früher als vorgesehen. Danach soll er regelmäßig alle zwei Jahre entsprechend erhöht werden.</p>
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		<title>Rechte der Polnischen Handwerker die in Deutschland arbeiten</title>
		<link>https://www.eu-baudienstleister.de/rechte-der-polnischen-handwerker-die-in-deutschland-arbeiten/</link>
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		<pubDate>Sat, 02 Aug 2014 20:13:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 1. Mai 2011 können Handwerker aus osteuropäischen Mitgliedsstaaten in der EU  legal arbeiten und ihre Dienstleistungen zu günstigen Preisen bundesweit bieten. Läuft alles &#8222;reibungslos&#8221;, ist dies natürlich wünschenswert. Werden doch die rechtlichen Gesetze näher betrachtet, entdeckt man einige unabsehbare Folgen. Dienstleistungsfreiheit erlaubt polnischen Subunternehmen Dienstleistungen in der europäischen Gemeinschaft anzubieten.Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/rechte-der-polnischen-handwerker-die-in-deutschland-arbeiten/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Seit 1. Mai 2011 können Handwerker aus osteuropäischen Mitgliedsstaaten in der EU  legal arbeiten und ihre Dienstleistungen zu günstigen Preisen bundesweit bieten. Läuft alles &#8222;reibungslos&#8221;, ist dies natürlich wünschenswert. Werden doch die rechtlichen Gesetze näher betrachtet, entdeckt man einige unabsehbare Folgen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Dienstleistungsfreiheit erlaubt polnischen Subunternehmen Dienstleistungen in der europäischen Gemeinschaft anzubieten.Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten, die nach dem Recht der Europäischen Union besteht. Sie ist in Artikel 56 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt . Geschützt wird sowohl die Erbringung einer Dienstleistung als auch die Entgegennahme von Dienstleistungen . Dienstleistungen werden in der Regel gegen Entgelt erbracht , soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> Im Vertrag über die Arbeitsweise de Europäischen Union Artikel 56 (ex-Artikel 49EGV) steht:</strong></p>
<p style="text-align: justify;"> „Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschließen, dass dieses Kapitel auch auf Erbringer von Dienstleistungen Anwendung findet, welche die Staatsangehörigkeit eines dritten Landes besitzen und innerhalb der Union ansässig sind.“</p>
<p style="text-align: justify;"> Jedes europäische Bauunternehmen kann als Dienstleister zum Zwecke der Erbringung seiner Leistungen seine Tätigkeit vorübergehend in einem anderen EU-Staat ausüben und zwar unter den Voraussetzungen, welcher der &#8222;gastgebende&#8221; Staat für seine eigenen Angehörigen vorschreibt. Grundlage der Zusammenarbeit mit Bauträger, Generalunternehmer ist der Bauvertrag.</p>
<p style="text-align: justify;"> Der Geschäftspartner  gibt meist einen Mustervertrag vor, doch sollte dieser nicht sofort akzeptiert werden. Stattdessen sollte dies geprüft werden, sowohl fachlich, als auch juristisch. Zwar entstehen dadurch Zusatzkosten, diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, als es bei Pfusch am Bau, Mängeln oder Insolvenz des Bauträgers der Fall wäre. Die Bauverträge können nach deutschem oder nach dem Recht Ihres Staates abgeschlossen werden..Wenn die Durchführung der Verträge nach polnischem Recht vereinbart wird, sollten auch die Gerichte in Polen über Streitigkeiten entscheiden.</p>
<p style="text-align: justify;"> Dies ist natürlich genauso gut möglich, wie die Anwendung von deutschem Recht vor deutschen Gerichten.  Es ist nicht sinnvoll, vor dem Gericht eines Landes zu klagen, in dem sich das Bauwerk nicht befindet.</p>
<p style="text-align: justify;"> Durchas  kann die Anwendung deutschen Recht vereinbart werden da das deutsche Recht den Interessen beider Parteien gerecht wird.  Nach deutschem Recht wäre ein Bauvertrag, der sich nach §§ 631 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) richtet.</p>
<p style="text-align: justify;"> <strong>Folgende Punkte im Vertrag sind  immer zu beachten:</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Der Vertrag sollte den Umfang der Leistung genau beschrieben, insbesondere sollte deutlich werden, wenn nur Arbeitsleistung erbracht wird, ob das Material des Auftraggebers eingebaut wird.</li>
</ul>
<ul>
<li style="text-align: justify;">Vereinbarte Termine müssen unbedingt eingehalten werden. Nach deutschem Recht führt die Nichteinhaltung von Terminen zu Schadenersatzpflichten. Von der Einhaltung der Termine kann nur dann abgewichen werden, wenn eine Baubehinderung vorliegt, z.B. Bedenken hinsichtlich der Qualität des vorhergehenden Gewerks. Diese müssten aber sofort und präzise schriftlich anzeigt werden. Eine Terminverschiebung kann sich auch aus einem Baustopp ergeben. Ein Baustopp ist möglich, wenn Abschlagsrechnungen nicht gezahlt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jeden zweiten Mittwoch nach Beginn der Arbeiten Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Auftraggeber zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer ohne weitere Mahnung berechtigt, die Arbeiten einzustellen.</li>
<li style="text-align: justify;">Vereinbarungen sollten auf der Baustelle schriftlich getroffen werden. Bei jeder Änderung des ursprünglichen Vertrages sollte man darauf aufmerksam machen, wie sich die Änderung auf den Preis auswirken wird und dies sollte auch schriftlich festgehalten werden.</li>
<li style="text-align: justify;">Schließlich bleibt es zu beachten, dass eine Zahlung auf die Schlussrechnung nur dann geschuldet ist, wenn eine Abnahme erfolgt ist. Sie sollten also in jedem Fall schriftlich die Fertigstellung mitteilen. Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 12 Werktagen ab, gilt die Abnahme als erfolgt.</li>
</ul>
<p dir="ltr">
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gesamtschuldnerische Haftung mit den ausländischen Subunternehmern &#8211; Fallstricke für die deutsche Auftraggeber!</title>
		<link>https://www.eu-baudienstleister.de/gesamtschuldnerische-haftung-mit-den-auslandischen-subunternehmern-fallstricke-fur-die-deutsche-auftraggeber/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jun 2014 15:58:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[In Zeiten stabiler Auftragslage greifen die Bauunternehmen immer häufiger auf EU-Subunternehmer zurück. Das ist ihr gutes Recht. Manchmal werden aber Pflichten vernachlässigt, die der Zoll überprüft. Man darf nicht vergessen, dass die deutsche Bauunternehmen, die ausländische Subunternehmer beauftragen, die Risiken nicht allein kennen, sondern auch vermeiden sollten. Ein Risiko besteht darin, dass das deutsche Unternehmen &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/gesamtschuldnerische-haftung-mit-den-auslandischen-subunternehmern-fallstricke-fur-die-deutsche-auftraggeber/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In Zeiten stabiler Auftragslage greifen die Bauunternehmen immer häufiger auf EU-Subunternehmer zurück. Das ist ihr gutes Recht. Manchmal werden aber Pflichten vernachlässigt, die der Zoll überprüft.</p>
<p style="text-align: justify;">Man darf nicht vergessen, dass die deutsche Bauunternehmen, die ausländische Subunternehmer beauftragen, die Risiken nicht allein kennen, sondern auch vermeiden sollten. Ein Risiko besteht darin, dass das deutsche Unternehmen für Mindestlohn- und Urlaubskassenbeiträge seines Subunternehmers haftet.</p>
<p style="text-align: justify;">Der ausländischer Subunternehmer muss meistens den geltenden Mindestlohn zahlen. Diese Pflicht ist zu beachten, wenn die Tätigkeit der  ausländischen Mitarbeiter dem Bundesrahmentarifvertrag für das Bauhaupt- und nebengewerbe, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder der Gebäudereinigung unterfällt. Zudem muss der Subunternehmer die Entsendung der Bundesfinanzdirektion West in Köln melden. Kontrolliert beispielsweise der Zoll, müssen Arbeitszeitnachweise und weitere Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Fall der Arbeitnehmerentsendung haftet also der deutsche Auftraggeber gesamtschuldnerisch für:</p>
<ol style="text-align: justify;">
<li dir="ltr">Zahlungen des etwaigen deutschen allgemeinverbindlichen Tariflohns,</li>
<li dir="ltr">Lohnsteuer,</li>
<li dir="ltr">Sozialversicherungsbeiträge, die der ausländische Betriebsinhaber für seine Mitarbeiter nun in Deutschland entrichten muss.</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;">Eine Geldbuße ist ebenfalls möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn die Tätigkeit also unter einen deutschen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag fällt und Urlaubskassenbeiträge entrichtet werden, haftet der deutsche Auftraggeber auch bei der reinen Werkvertragsabwicklung mit dafür, dass der Subunternehmer seinen Mitarbeitern das deutsche Mindestnettoentgelt zahlt.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor der Vergabe eines Auftrags an einen Subunternehmer aus der EU sollten sich deutsche Auftraggeber einige Unterlagen vorlegen lassen und prüfen. Möchtest du eine detailierte Information darüber erhalten?  Warte nicht und nimm einen Kontakt mit uns auf:  <a href="http://www.komfortgroup.eu/de/">KomFort</a>!</p>
<p style="text-align: justify;">
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		</item>
		<item>
		<title>Wer zahlt die Bauabzugssteuer bei grenzüberschreitenden Bauleistungen?</title>
		<link>https://www.eu-baudienstleister.de/wer-zahlt-die-bauabzugssteuer-bei-bei-grenzuberschreitenden-bauleistungen/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 May 2014 09:22:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Zwecke der Betrugsbekämpfung verlagert sich die Steuerschuldnerschaft des im Ausland ansässigen Leistungserbringers auf den Leistungsempfänger. Die Regelung berührt steuerpflichtige Werklieferungen und sonstige Leistungen, die sich unmittelbar und nachhaltig auf die Substanz eines Bauwerks auswirken,  d. h. durch die Leistung muss die Substanz eines Bauwerks oder Bauwerkteils erweitert, verbessert, beseitigt oder erhalten werden (sog. Bauleistung). &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/wer-zahlt-die-bauabzugssteuer-bei-bei-grenzuberschreitenden-bauleistungen/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zum Zwecke der Betrugsbekämpfung verlagert sich die Steuerschuldnerschaft des im Ausland ansässigen Leistungserbringers auf den Leistungsempfänger. Die Regelung berührt steuerpflichtige Werklieferungen und sonstige Leistungen, die sich unmittelbar und nachhaltig auf die Substanz eines Bauwerks auswirken,  d. h. durch die Leistung muss die Substanz eines Bauwerks oder Bauwerkteils erweitert, verbessert, beseitigt oder erhalten werden (sog. Bauleistung). Der Begriff der Bauleistung ist eng mit dem Begriff des Bauwerkes verbunden und umfasst sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende Anlagen, die aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellt sind, wie Z.B.:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Anlagen zur Ver- und Entsorgung von Grundstücken</li>
<li>Böschungsbefestigungen</li>
<li>Brücken</li>
<li>Brunnen</li>
<li>Folien- oder Betonteiche (ohne Bepflanzung)</li>
<li>Garagen</li>
<li>Gebäude</li>
<li>Kanäle</li>
<li>Maschinen und sonstige Betriebsvorrichtungen, sofern sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind (z. B. Windkraft-, Klärwerksanlagen, Strommasten, Werbetafeln)</li>
<li>Platz- und Wegebefestigungen</li>
<li>Straßen</li>
<li>Tunnel</li>
<li>Umzäunungen</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Ist der leistende Unternehmer im Ausland ansässig, so tritt zwar u. U. ebenfalls eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leis­tungsempfänger ein. Wollte der Leistungsempfänger von dem Bauabzugsteuerschuldnatschaft befreit werden, muss er eine Sonderbescheinigung zur richtigen Zeit zu erhalten. Sollte jemand den vorgesehenen Frist überschreiten, ist es noch möglich die Steuererstattung zu bekommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Möchtest du die Bauabzugsteuer von den europäischen Rechnungen entrichten?</p>
<p style="text-align: justify;">Nimm einen Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen die Steuer baldmöglichst zurückzuerstatten.</p>
<p style="text-align: justify;">http://www.komfortgroup.eu/de/</p>
<p style="text-align: justify;">
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Sozialkassenbeiträge ab 2014</title>
		<link>https://www.eu-baudienstleister.de/neue-sozialkassenbeitrage-ab-2014/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Apr 2014 12:53:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eu-baudienstleister.de/?p=126</guid>
		<description><![CDATA[Sozialkassenbeitrag gewinnt letztens eine neue Höhe. Da zwischen den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die Vereinbarungen geführt wurden, hat  sich den Sozialkassenbeitrag im Kalenderjahr 2014 in den alten Bundesländern um 0,6% erhöht (auf 20,4%) und  in den neuen Bundesländern um 0,6% erhöht (auf 17,2%) . Auch für Berlin gelten neue Beiträge. Die &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/neue-sozialkassenbeitrage-ab-2014/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Sozialkassenbeitrag gewinnt letztens eine neue Höhe. Da zwischen den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft – Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die Vereinbarungen geführt wurden, hat  sich den Sozialkassenbeitrag im Kalenderjahr 2014 in den alten Bundesländern um 0,6% erhöht (auf 20,4%) und  in den neuen Bundesländern um 0,6% erhöht (auf 17,2%) . Auch für Berlin gelten neue Beiträge.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Erhöhung ist notwendig, weil der bisherige Beitragssatz noch nicht die Leistungen aus den, seit 01.01.2103 geltenden Mindesturlaubsvergütungsansprüchen beinhaltet hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 01.01.2014 gilt folgende Aufteilung:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Urlaub 15,30%</li>
<li>Berufsbildung 1,90%</li>
<li>Zusatzversorgung 3,2%</li>
<li>Gesamtbeitrag (nicht gültig für das Land Berlin und die neuen Bundesländer) 20,4%</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Wichtig ist, dass Urlaubsbeitrag gilt genauso für inländische und ausländische Arbeitgeber. Sozialkassenbeitrag hat sich in Bereich von Urlaub um 1% erhöht. Der Urlaubsbeitrag steigt auf 15,3%. Die Erhöhung ist erforderlich, da der bisherige Beitragssatz noch nicht die Leistungen aus der neuen Mindesturlaubsvergütung für Krankheitszeiten bzw. KUG-Ausfallstunden enthielt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Winterbeschäftigungs-Umlage beträgt auch im Jahr 2014 zwei Prozent des umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelts der gewerblichen Arbeitnehmer. Getragen wird die Winterbeschäftigungs-Umlage anteilig durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,2 Prozent und durch dei Arbeitnehmer in Höhe von 0,8%.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h5 dir="ltr"></h5>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Deutschland ruft den gesetzlichen Mindestlohn und die gleiche Bezahlung ins Leben in 2015</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Mar 2014 17:44:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher galt in Deutschland kein gesetzliches Mindestgehalt. Es wurde in sogenannten arbeitsrechtlichen Tarifverträge festgestellt, dank dem Abkommen zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften. Die Tarifverhandlungen haben einen großen Einfluss auf Höhe des Mindestgehaltes gehabt. Die Diskussionen zum Thema der Einführung der gleichen Bezahlung dauerten seit Langem. Die Grünen, SPD und die Linke sprachen sich für &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/deutschland-ruft-den-gesetzlichen-mindestlohn-und-die-gleiche-bezahlung-ins-leben-in-2015/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher galt in Deutschland kein gesetzliches Mindestgehalt. Es wurde in sogenannten arbeitsrechtlichen Tarifverträge festgestellt, dank dem Abkommen zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften. Die Tarifverhandlungen haben einen großen Einfluss auf Höhe des Mindestgehaltes gehabt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Diskussionen zum Thema der Einführung der gleichen Bezahlung dauerten seit Langem. Die Grünen, SPD und die Linke sprachen sich für gesetzlichen Mindestgehalt aus, wohingegen die Konservativen mit Angela Merkel an der Spitze, dagegen waren.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kanzlerin fürchtet sich vor den negativen Folgen dieser Lösung für Wirtschaft und vor dem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Sie musste aber zu diesem Thema der Mehrheit unterliegen, um eine Regierungskoalition zu bilden.</p>
<p style="text-align: justify;">Laut dem Koalitionsvertrag wird bis Ende Januar 2015 in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt werden. In der Übergangszeit bis 2017 sind die Abweichungen von der Regel dennoch möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Der gesetzliche Mindestlohn wird die Berufe nicht betreffen, für die die arbeitsgesetzlichen Tarifverträge abgeschlossen worden sind, die bis 31.Dezember 2016 gelten. Es gibt in Deutschland 41 Tarifverträge, laut deren der Mindestlohn weniger als 8,50 Euro die Stunde beträgt.  Diese Tarifverträge umfassen unter anderen Restauranten, Hotelgwerbe, Pflegebranche (für Senioren) in östlicher Ländern.</p>
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		<title>Zollamt &#8211; prüfe die Anmeldung von Ihrer ausländischen Arbeitnehmer!</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Feb 2014 15:29:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsgrundlage Wenn einer deutsche Auftraggeber die Arbeitnehmer aus Ausland beschäftigt, muss es beachtet werden, dass alle diese Personen bei Bundesfinanzdirektion West angemeldet werden müssen. In dieser Anmeldung muss auch solche Angaben wie Baustelle angezeigt werden (Ort der Entsendung). Diese Verpflichtung entsteht aus § 18 Abs 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Jede deutsche Auftraggeber muss darauf achten, dass &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/zollamt-prufe-die-anmeldung-von-ihrer-auslandischen-arbeitnehmer/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Rechtsgrundlage</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn einer deutsche Auftraggeber die Arbeitnehmer aus Ausland beschäftigt, muss es beachtet werden, dass alle diese Personen bei Bundesfinanzdirektion West angemeldet werden müssen. In dieser Anmeldung muss auch solche Angaben wie Baustelle angezeigt werden (Ort der Entsendung). Diese Verpflichtung entsteht aus § 18 Abs 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Jede deutsche Auftraggeber muss darauf achten, dass alle Arbeitnehmer vorab angemeldet sind.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Prozedur der Anmeldung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Anmeldungen müssen bei Bundesfinanzdirektion West per Post oder per Fax eingereicht werden.  Ein Muster Formular befindet sich <a href="https://www.formulare-bfinv.de/printout/033035_09.pdf">hier</a>. Jedes Unternehmer, der seine Arbeitnehmer entsendet, gibt die folgenden Angaben an, wie:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Daten über Arbeitnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum),</li>
<li>Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung</li>
<li>Ort der Bauarbeiten,</li>
<li>Ort, an dem die nach § 19 Arbeitnehmer-Entsendegesetz erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden,</li>
<li>Verantwortlich Handelnder</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Die Anmeldung muss vor dem Beginn der Bauleistungen in Deutschland eingereicht werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kontrolle</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Auf Bitte der Bundesfinanzdirektion West muss der deutsche Auftraggeber die Erläterungen über die ausgeführten Investitionen und Firmen geben, die mit ihm bei ihrer Realisierung arbeiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Routinekontrolle, wenn kein Verdacht auf das Unternehmern fällt, ist in der Regel der Besuch der Kontrolstelle angekündigt. Das Zollamt wendet sich mit einer schriftlichen Bitte um alle Dokumentation vorzubereiten oder einige Unterlage per Post zu senden. Der Unternehmern muss sich an die Bitte anpassen. Andernfalls, wenn er keine Unterlagen liefert oder mit Kontrolle nicht einverstanden ist, kann er Verdacht erregen und sich der Probleme aussetzen (z.B. mit einer Geldstrafe belegen).</p>
<p style="text-align: justify;">In den meisten Fällen wird das Zollamt die Baustelle ohne vorherige Ankündigung eintreten, nur wenn es ein Durchsuchungsbefehl hat und wenn die Untersuchung eingeleitet wurde. Sollte der Beamter ohne vorherige Ankündigung und Durchsuchungsbefehl die Baustelle eintreten (zwecks einer Routinekontrolle), ist der Auftragggeber verpflichtet,  die ganze Dokumentation zu verfügen und die Gespräche mit den Arbeitnehmern zu ermöglichen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Folgen der fehlenden Anmeldung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sollte der Beamter während der Kontrolle den Arbeitnehmer finden, der nicht angemeldet wurde, kann das Zollamt eine Geldstrafe dem Arbeitgeber belegen (gemäß den Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes). Die Strafe kann bis 30 000 EUR belaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vereinbarung über die Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern</title>
		<link>https://www.eu-baudienstleister.de/vereinbarung-uber-die-anderung-der-richtlinie-uber-die-entsendung-von-arbeitnehmern/</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Jan 2014 09:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bez kategorii]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 9.Dezember 2013 kommt einen lang ersehnte Kompromiss zwischen der Arbeitsministern der Europäischer Union in einer Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern zustande. Die polnische Delegation hat einen entscheidenden Einfluss darauf gehabt, da sie ihre Standpunkt zu dieser Sache verändert hat und die französischen Vorschläge angenommen hat. Die neuen Vorschriften führen den Begriff &#8230;<br/><a href="https://www.eu-baudienstleister.de/vereinbarung-uber-die-anderung-der-richtlinie-uber-die-entsendung-von-arbeitnehmern/">Lesen Sie mehr <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr" style="text-align: justify;">Am 9.Dezember 2013 kommt einen lang ersehnte Kompromiss zwischen der Arbeitsministern der Europäischer Union in einer Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern zustande. Die polnische Delegation hat einen entscheidenden Einfluss darauf gehabt, da sie ihre Standpunkt zu dieser Sache verändert hat und die französischen Vorschläge angenommen hat.</p>
<p dir="ltr" style="text-align: justify;">Die neuen Vorschriften führen den Begriff der sogenannten gesamtschuldnerische Haftung ein. Es geht darum, dass die Verletzung von finanziellen Pflichten im Verhältnis zu abgeordneten Arbeitnehmern auch der Auftragnehmer haftet. Im Bausektor die gesamtschuldnerische Haftung ist obligatorisch, überdies die Länder können die andere Form der Haftung einführen, z.B. die Sanktionen für Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen.</p>
<p dir="ltr" style="text-align: justify;">Am Montag wurde die Frage der Kontrollmaßnahmen der Unternehmer, die seine Arbeitnehmer entsenden, auch beschlossen. Zum Beispiel die Verpflichtung zur Verfügung über die bestimmten und übersetzten Dokumente. Polen wollte eine geschlossene Liste von Kontrollmaßnahmen erstellen, um die Multiplikation von Regeln, die der Entsendung erschweren könnten, zu verhindern. Ungarn, Tschechien, Irland und Großbritannien vertraten den gleichen Standpunkt. Es wurde festgestellt, dass man die neuen Kontrollmaßnahmen in der geschlossenen Liste einführen kann, es sei denn die bisherigen Maßnahmen ungenügend sind. Es wird jedoch benötigt, die Bewilligung der Europäischen Union von der beigefügten Kontrollmaßnahmen einzuholen und andere Mitgliedsländern darüber zu informieren.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><em>Polen ist ein Land, das jährlich die größte Zahl der Arbeitnehmer in der ganzen EU entsendet &#8211; fast 220.000.   Die Polen sind vor allem im Bausektor und Transport beschäftigt. Häufig gewählte Richtung der Entsendung ist Frankreich, Belgien, Deutschland, die Niederlande und Dänemark.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr">
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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