Bisher galt in Deutschland kein gesetzliches Mindestgehalt. Es wurde in sogenannten arbeitsrechtlichen Tarifverträge festgestellt, dank dem Abkommen zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften. Die Tarifverhandlungen haben einen großen Einfluss auf Höhe des Mindestgehaltes gehabt.
Die Diskussionen zum Thema der Einführung der gleichen Bezahlung dauerten seit Langem. Die Grünen, SPD und die Linke sprachen sich für gesetzlichen Mindestgehalt aus, wohingegen die Konservativen mit Angela Merkel an der Spitze, dagegen waren.
Die Kanzlerin fürchtet sich vor den negativen Folgen dieser Lösung für Wirtschaft und vor dem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Sie musste aber zu diesem Thema der Mehrheit unterliegen, um eine Regierungskoalition zu bilden.
Laut dem Koalitionsvertrag wird bis Ende Januar 2015 in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt werden. In der Übergangszeit bis 2017 sind die Abweichungen von der Regel dennoch möglich.
Der gesetzliche Mindestlohn wird die Berufe nicht betreffen, für die die arbeitsgesetzlichen Tarifverträge abgeschlossen worden sind, die bis 31.Dezember 2016 gelten. Es gibt in Deutschland 41 Tarifverträge, laut deren der Mindestlohn weniger als 8,50 Euro die Stunde beträgt. Diese Tarifverträge umfassen unter anderen Restauranten, Hotelgwerbe, Pflegebranche (für Senioren) in östlicher Ländern.