Deutschland

Gesamtschuldnerische Haftung mit den ausländischen Subunternehmern – Fallstricke für die deutsche Auftraggeber!

In Zeiten stabiler Auftragslage greifen die Bauunternehmen immer häufiger auf EU-Subunternehmer zurück. Das ist ihr gutes Recht. Manchmal werden aber Pflichten vernachlässigt, die der Zoll überprüft.

Man darf nicht vergessen, dass die deutsche Bauunternehmen, die ausländische Subunternehmer beauftragen, die Risiken nicht allein kennen, sondern auch vermeiden sollten. Ein Risiko besteht darin, dass das deutsche Unternehmen für Mindestlohn- und Urlaubskassenbeiträge seines Subunternehmers haftet.

Der ausländischer Subunternehmer muss meistens den geltenden Mindestlohn zahlen. Diese Pflicht ist zu beachten, wenn die Tätigkeit der  ausländischen Mitarbeiter dem Bundesrahmentarifvertrag für das Bauhaupt- und nebengewerbe, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder der Gebäudereinigung unterfällt. Zudem muss der Subunternehmer die Entsendung der Bundesfinanzdirektion West in Köln melden. Kontrolliert beispielsweise der Zoll, müssen Arbeitszeitnachweise und weitere Unterlagen in deutscher Sprache vorliegen.

Im Fall der Arbeitnehmerentsendung haftet also der deutsche Auftraggeber gesamtschuldnerisch für:

  1. Zahlungen des etwaigen deutschen allgemeinverbindlichen Tariflohns,
  2. Lohnsteuer,
  3. Sozialversicherungsbeiträge, die der ausländische Betriebsinhaber für seine Mitarbeiter nun in Deutschland entrichten muss.

Eine Geldbuße ist ebenfalls möglich.

Wenn die Tätigkeit also unter einen deutschen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag fällt und Urlaubskassenbeiträge entrichtet werden, haftet der deutsche Auftraggeber auch bei der reinen Werkvertragsabwicklung mit dafür, dass der Subunternehmer seinen Mitarbeitern das deutsche Mindestnettoentgelt zahlt.

Vor der Vergabe eines Auftrags an einen Subunternehmer aus der EU sollten sich deutsche Auftraggeber einige Unterlagen vorlegen lassen und prüfen. Möchtest du eine detailierte Information darüber erhalten?  Warte nicht und nimm einen Kontakt mit uns auf:  KomFort!

Die legale Arbeit mit ausländischem Bauunternehmer

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