Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG ist die Arbeitszeit „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“. Wenn es um Deutschland geht, ist die Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (laut § 2 Arbeitszeitgesetz).
Normalerweise ist die Länge der Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag geregelt. Sie hat häufig direkten Einfluss auf die Berechnung des Entgeltes für die geleistete Arbeit. Man muss aber auch beachten, dass auch die vertragliche Regelung der Arbeitszeit ihre Grenzen stets im Arbeitszeitgesetz findet. Die engere Grenzen können durch Tarifverträge vereinbart werden.
Die Rahmenbedingungen der maximal erlaubten Arbeitszeit setzen in Deutschland das Arbeitszeitgesetz und darauf basierend Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen fest. Bei Beamten gelten Arbeitszeitverordnungen.
Das Arbeitszeitgesetz sieht die werktägliche Arbeitszeit vor und bestimmt, dass die maximale Höchstdauer des Arbeitnehmertages grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf. Wenn man aber die richtige Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitnehmertag auf werktäglich 10 Stunden ausgedehnt werden. Solche Ausdehnung ist möglich, wenn innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Die Einhaltung der Regelungen wird von der Gewerbeaufsicht, auch auf Anfrage, kontrolliert und ist mit Ordnungs- und Strafvorschriften bewehrt.
Wenn es um die Verteilung der Arbeitszeit geht, haben die Tarifvertragsparteien bereits zahlreiche Differenzierungsmöglichkeiten dafür geschaffen. Dies betrifft nicht die generelle Arbeitszeitverlängerungen für alle, sondern die flexible Lösungen, die eine betriebsspezifische Anpassung des Arbeitszeitvolumens ermöglichen.
Zusätzlich existieren noch die Arbeitszeitflexibilisierungen, die vom Modell der Regelarbeitszeit abweichen. Damit sind verschiedene Arbeitszeitmodelle gemeint wie: Jahresarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeitarbeit, Arbeitsplatzteilung, Lebensarbeitszeitkonto, Modulare Arbeitszeit, Telearbeit, Zeitautonome Arbeitsgruppen, Arbeit auf Abruf, Individuelle Arbeitszeit und Sabbatical. Die konkreten Formen und die Verbreitung flexibler Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich sehr stark von Land zu Land.
Darüber hinaus die Arbeitszeitkonten gehören in fast jedem Betrieb zum selbstverständlichen Instrumentarium. Die Ausgleichszeiträume betragen in der Regel bis zu zwölf Monate. Wiederum die spezifische Bereichen enthalten Optionen zur Bildung von Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonten, wie z. B. die Stahlindustrie, die Banken, die Chemischen Industrie und in einigen Regionen der Metall- und Elektroindustrie. Neben die Zeitguthaben können in die Konten teilweise auch Entgeltbestandteile wie etwa Jahressonderzahlungen eingestellt werden. Die Guthaben können z. B. für eine flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit oder zur Qualifizierung eingesetzt werden.
Bei der Berechnung des Entgeltes werden unterschiedliche Modelle zu Grunde gelegt. Es gibt Arbeitsverhältnisse, in denen nur die jeweiligen Arbeitsstunden entgolten werden und andere, bei denen eine feste monatliche Grundvergütung unabhängig der von der Anzahl der Arbeitstage abhängigen Anwesenheitszeit gezahlt wird.