Deutschland

Ab 1.Oktober 2013 gilt für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk eine tarifliche Mindestlohn. Es ist der zwölfte bundesweit verbindliche Branchen-Mindestlohn. Von da an darf kein Beschäftigter in der Branche weniger als 10,13 Euro in der Stunde im Osten Deutschlands und 11,00 Euro im Westen verdient. Zum 1. Mai 2014 wird diese Lohnuntergrenzen auf 10,66 Euro und …
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Die legale Arbeit mit ausländischem Bauunternehmer

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