Trotz der grundsätzlichen Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union sind bei der Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten in Deutschland einige Besonderheiten zu beachten.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
Eine Arbeitsgenehmigung ist für EU-Bürger ist in Deutschland nicht erforderlich.
Unionsbürgerinnen und-bürger dürfen aufgrund der Freizügigkeit nach Deutschlandeinreisen, wenn sie über einengültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen. Ein Visum ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Arbeitnehmer, die in Deutschland eine längere Zeit arbeiten zu beabsichtigen, sind dazu verpflichtet, sich beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb von sieben Tagen ab dem Einzugstag erfolgen (in manchen Bundesländern innerhalb von 2 Wochen). Das Formular kann beim Einwohnermeldeamt bezogen, oder von der Website des Einwohnermeldeamtes herunterladen werden.
Hndwerkskammer
Solange die Unternehmen aus dem EU-Ausland die in Deutschland geltenden gewerberechtlichen Bestimmungen und die sozial- und arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten, können sie die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und die vielfältigen Vorteile benutzen.
Für die vorübergehende grenzüberschreitende Ausübung zulassungspflichtiger handwerklicher Berufe aus der Anlage A der Handwerksordnung (HandwO) müssen Sie im Vorfeld des Einsatzes bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer die vorübergehende und grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen anzeigen. Dabei ist die bislang ausgeübte Tätigkeit durch eine EU-Bescheinigung aus dem Herkunftsland zu belegen. Von der Handwerkskammer erhält das Unternehmen dann ein Bestätigungsschreiben, dass es auf deutschen Baustellen legitimiert.
Anmeldung
Jeder ausländische Unternehmer, der in Deutschland vorübergehend Bauleistungen ausführen möchte, ist dazu verpflichtet, vor dem Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Antrag an die Bundesfinandirektion West zu richten. Der Unternehmer gibt dabei folgende Informationen an:
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Namen, Vornamen und Geburtsdaten der nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmer
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Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung
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Ort der Beschäftigung, sowie bei Bauleistungen – die Baustelle
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Familienname, Vorname, Geburtsdatum und deutsche Anschrift des für den Kontakt mit den Kontrollorganen Verantwortlichen (z.B. Bauleiter, Meister, Betriebsleiter)
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Branche, in die der Arbeitnehmer entsendet wird und in der er Dienstleistungen zu erbringen hat.
Die Anmeldungen können direkt bei der zuständigen Zollbehörde oder elektronisch über die Webseite des BFD West eingereicht werden. Der Auftraggeber muss außerdem über Urkunden verfügen, die bestätigen, dass er die Mindestlohn-Vorschriften sowie andere gesetzliche Regelungen einhält.
SOKA-BAU
SOKA-BAU ist in Deutschland eine Kasse, die die Arbeits- und Urlaubsbedingungen der im Bauwesen tätigen Arbeitnehmer ausgleicht. Sowohl die deutsche als auch die ausländische Unternehmer, die die Bautätigkeiten in Deutschland durchführen, unterliegen dieser Kasse. Ihrer Hauptaufgabe ist die Finanzierung von Urlaubsansprüchen der Arbeiter.
Jeder im Baubereich in Deutschland tätige Unternehmer soll die Anmeldung bei Soka-Bau einreichen und die Anträge mit Stammdaten seiner Arbeitnehmer erfüllen und vorlegen. Nach Beginn der Arbeiten ist er verpflichtet, die monatlichen Beiträge bei Soka-Bau zu entrichten. Die Kasse bucht die bezahlten Beiträge und berechnet anhand der vorgelegten Anträge die Urlaubsansprüche für den Arbeitnehmer.
Verspätet sich der Arbeitgeber mit der Einzahlung der monatlichen Beiträge bei der SOKA-BAU, berechnet die SOKA-BAU Verzugszinsen in Höhe von 5% der erhöhten Beitragsgrundlage. Die Höhe der Urlaubsbeiträge ändert regelmässig. Ab dem ersten Januar 2010 beträgt sie 14,30 % für Entsendebetriebe.
Arbeitsrecht
Bitte beachten Sie zudem, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in Deutschland die dort geltenden Arbeitsvorschriften wie Mindestlöhne, Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Überstundenzuschläge, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und ähnliches einhalten müssen.