Deutschland

Freistellungsbescheinigung benötigt für ausländische Unternehmen!

Das Einkommensteuergesetz regelt die wesentlichen Vorschriften  der Bauabzugsteuer, der  eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer in Deutschland ist. Was ist der Bauabzugsteuer? Die Antwort ist wie folgt: wann jemand erbringt im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung (Zahlung) einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Die gleiche Pflicht verpflichtet den Leistungsempfänger wann die Bauleistung ist durch den ausländischen Unternehmen ausgeführt.

Es gibt aber eine Möglichkeit um die Zahlung von Bausteuer zu vermeiden. Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Jede Leistende kann diese Bescheinigung formlos bei seinem Finanzamt beantragen. Für die ausländischen Unternehmen ist Finanzamt Oranienburg oder Finanzamt Cottbus zuständig. Vom Finanzamt werden dann durch einen Fragebogen die erforderlichen Angaben ermittelt.

Wenn es um die ausländischen Unternehmen geht, muss er die folgende Voraussetzungen erfüllen, um die Bescheinigung zu bekommen:

  • ein Antrag den vom Bundesfinanzministerium entwickelten Fragebogen (deutsche Version/englische Version) beifügen (für Polen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von polnischen Einzelunternehmen),
  • eine Bescheinigung seiner Steuerbehörde vorzulegen, in welcher die steuerliche Erfassung im ausländischen Heimatstaat bestätigt wird. Der Nachweis muss auf einem amtlichen Vordruck erfolgen und in deutscher Sprache ausgefüllt sein,
  • zudem muss das ausländische Unternehmen einen inländischen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der zur Entgegennahme des Schriftverkehrs mit dem Finanzamt – insbesondere zur Entgegennahme der Freistellungsbescheinigung bzw. eines eventuellen Widerrufes / einer Rücknahme ermächtigt ist.

Die Freistellungsbescheinigung gilt maximal für 3 Jahren ab dem Tag der Ausstellung. Das Finanzamt kann einen kürzeren Zeitraum bestimmen, wenn dies nach den Umständen zweckmäßig erscheint. Im Umfang kann die Bescheinigung auf bestimmte Aufträge oder Projekte beschränkt werden – i.d.R. wird in diesem Fall die Vorlage des Werkvertrages verlangt.

Bei den ausländischen Bauunternehmer ist die Bescheinigung nur für vorübergehende Tätigkeit im Inland erteilt,  in der Regel nur eine auftragsbezogene Bescheinigung.

Es ist zu beachten, dass das Finanzamt die Bescheinigung widerrufen kann, wenn es Grund zu der Annahme hat, da bei Fortgeltung eine Gefährdung von Steueransprüchen eintreten würde. War die Erteilung der Freistellungsbescheinigung rechtswidrig (z.B. aufgrund falscher An-gaben erschlichen), so hat das Finanzamt die Möglichkeit, diese zu widerrufen

Die Finanzämter können für einen im Ausland ansässigen Leistenden bei Vorliegen bestimmter Umstände die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ablehnen. Diese bestimmten Umstände sind gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zusteht oder wenn der Antragsteller im Inland eine Geschäftsstelle unterhält oder durch eine abhängige Vertretung handelt.

 

Die legale Arbeit mit ausländischem Bauunternehmer

  • Arbeitnehmerüberlassung, Entsendung von polnischen Arbeitnehmern nach Deutschland, Bausektor, polnische Fachkräfte,polnische Facharbeiter,polnische Mitarbeiter ,polnische Bauarbeiter, Anmeldung bei der IHK