Ab 1.Oktober 2013 gilt für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk eine tarifliche Mindestlohn. Es ist der zwölfte bundesweit verbindliche Branchen-Mindestlohn. Von da an darf kein Beschäftigter in der Branche weniger als 10,13 Euro in der Stunde im Osten Deutschlands und 11,00 Euro im Westen verdient. Zum 1. Mai 2014 wird diese Lohnuntergrenzen auf 10,66 Euro und 11,25 Euro gesteigt werden. Der Tarifvertrag gilt also bis zum 30. April 2014. Die Rechtsverordnungen legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Dank der neuen Regelung gilt für etwa vier Millionen Beschäftigte in Deutschland Mindestlöhne, die von den Tarifpartnern vereinbart wurden. Nur wenn tariflich vereinbarte Mindestlöhne von der Regierung für die gesamte Branche vorgeschrieben werden, gelten sie auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte mehrfach für branchenbezogene Regelungen bei Mindestlöhnen befürwortet. „Ich bin gegen einen politisch festgelegten Mindestlohn, denn die Tarifpartner können das je nach Branche und Region viel besser festlegen”, sagte die Bundeskanzlerin.
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hebt die Verständigung der Tarifparteien auf neue Branchenmindestlöhne und die reibungslose Verlängerung bestehender Regelungen vor: „Die Tatsache: dies ist gelingt, obwohl Wahlkampf in Ruhe ist. Tarifpolitik läuft unabhängig von Wahlkampf. Die Tarifpartner brauchen keine Vorgaben der Politik, um auf vernünftige Lohnhöhen zu kommen, die fair sind für die Beschäftigten und gleichzeitig Arbeitsplätze in Deutschland halten.”
Die Oppositionsparteien setzen im Wahlkampf wie auch die Gewerkschaften weiterhin auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Sie argumentieren unter anderem, dass in vielen Branchen die Tarifpartner nicht mehr stark genug seien, um überhaupt einen Mindestlohn-Tarifvertrag auf den Weg zu bringen.