Deutschland

Prinzipien der guten Zusammenarbeit

Unter dem beschriebenen Muster zwischen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggebern und Nachunternehmern, wurde dieser so bearbeitet das die darin enthaltenen Bestimmungen die Umsetzung von Bauprojekten in einer Atmosphäre von Vertrauen und Respekt erlauben. Die klaren Regeln erleichtern den Unternehmern die Betriebs-Strategie zu bilden. Deren Ziel ist es, die Kundenzufriedenheit zu sichern und die Verbesserung der Qualitätsarbeit in einem festen Budget und Plan durchzuführen.

1. Auswahlphase

Die Auswahl der Unternehmen, deren Angebot in letzter Phase (vor dem Unterschreiben des Vertrages) analysiert wird, wird von dem Generalunternehmer entscheiden. Durch das vorzeigen der ausführlichen Auskunft über geplantete Investition für die sich interessierenden Firmen, erlaubt es ihnen die entsprechende Kalkulation vorzubereiten, ohne die zusätzliche Kosten anfallen. Der Generalunternehmer wählt jedoch nur eine kleine Anzahl an Subunternehmer aus, die ein zufriedenstellendes Niveau des Wettbewerbs halten können.

Der Generalunternehmer ist verpflichtet die Fläche, Arbeitsumfang und die Auflistung der Baumaterialen dem Subunternehmer vorzulegen, um ihm die Preisberechnung zu erleichtern. Er muss auch den Vertragsvorschlag vorlegen, der von dem ausgewählten Kunden unterschreiben wird. Dies kann ein Vertragsvorschlag sein der durch den Bau-Bund angeboten wird.

In der Konsultationsphase, sind die Parteien verpflichtet die technischen Projekte vertraulich zu behandeln.

2. Stufe: Einreichung von Angeboten, Ausschreibungen und Auswahl von Auftragnehmern- Subunternehmern

Der Generalunternehmer muss zu seinem Angebot auch einen Preisvorschlag erstellen, unter Berücksichtigung der Details die er von den Subunternehmer während des Konsultationsphase bekommen hat. Die spezifischen Preise, die keine Standardpreis darstellen, können nicht Berücksichtigung genommen werden.

Der festgelegte Preis oder die Ausschreibung, übernimmt die volle Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Umsetzung, alle Kosten der Analyse der Projekte, die Gemeinkosten und sowie den Prozentsatz des Gewinns oder des Risikos, die einen effizienten Arbeitsablauf ermöglichen.

Die Generalunternehmer berücksichtigen vor allem die Subunternehmer, die ihre Angebote vor Ablauf der Frist eingereicht haben. Die Kriterien bei der Wahl der Subunternehmer beruhen auf den vorgelegten Schätzungen der Arbeiten, der Qualität des Angebots, Referenzen, den Kenntnissen in der Branche, Verfügbarkeit und dem vorgeschlagenen Zeitplan. Die abgelehnten Subunternehmer werden darüber informiert, um welche Gründe es sich handelt weshalb sie nicht ausgewählt wurden.

3. Stufe: Erfüllung /Realisierung

Der Generalunternehmer und Subunternehmer sind verpflichtet:

  • zur richtigen Organisation des Arbeitsplatzes, die Arbeit der anderen und die gemeinsamen Geräte zu beachten, sowie die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle zu gewährleisten,

  • Sicherheitsvorschriften unbedingt zu befolgen und ihre Arbeitnehmer davon in Kenntnis zu setzen,

  • ihre Arbeiten in Bauzeitplan selbständig zu planen, so dass sie mit der Arbeit der anderen nicht kollidieren.

4. Stufe: Abnahme von Arbeiten

Beide Parteien tragen die Sorgen dafür, um die in dem Vertrag vorgesehenen Fristen (der teilweise und endgültigen Abnahme der Arbeiten) einzuhalten und um die im Abnahmeprotokoll angemeldeten Bedenken auszuführen.

Berechnung und Einbringung von Bauunterlagen müssen in den vertraglich festgelegten Fristen befolgen werden.

5. Stufe: Beilegung von Streitigkeiten

Grundsätzlich ist es zu bevorzugen Streitigkeiten beizulegen. Zu diesem Zweck sind die  Parteien verpflichtet, in erster Linie, zur Anwendung von alternativen Methoden zur Beilegung von Streitigkeiten, wie z.B. Schlichtungsverfahren, Vermittlung und Kompromisse.

Die legale Arbeit mit ausländischem Bauunternehmer

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